Datenerhebung ist für die erfolgreiche Entwicklung eines Unternehmens unerlässlich. Sie ermöglicht es ihm nämlich, relevante Fragen zu beantworten oder Ergebnisse zu analysieren. Aber unabhängig von seinen Bedürfnissen muss das Unternehmen dafür die RGPD oder die Allgemeine Datenschutzverordnung einhalten. Aber wie genau halten Sie die RGPD ein? Finden Sie es in diesem Artikel heraus.
RGPD: Was ist das?
Die RGPD, oder Allgemeine Datenschutzverordnung, ist eine Verordnung der Europäischen Union, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Sie zielt darauf ab, den Datenschutz für EU-Bürgerinnen und -Bürger zu stärken und zu vereinheitlichen, ebenso wie die Art und Weise, wie Unternehmen und Organisationen diese personenbezogenen Daten verarbeiten und verwalten.
Kernpunkte der RGPD:
- Schutz personenbezogener Daten: Die RGPD definiert personenbezogene Daten als alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person (die “betroffene Person”) beziehen.
- Zustimmung: Sie stärkt die Bedingungen, die erforderlich sind, um eine klare und ausdrückliche Zustimmung von Personen für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten.
- Rechte des Einzelnen: Er gewährt dem Einzelnen mehrere Rechte, wie das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung (“Recht auf Vergessenwerden”), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Widerspruchsrecht.
- Verantwortung und Transparenz: Organisationen müssen transparent darlegen, wie sie personenbezogene Daten erheben, verwenden und schützen und angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.
- Strafen:Die RGPD führt schwere finanzielle Strafen für die Nichteinhaltung ein, die bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro (je nachdem, welcher Betrag höher ist) betragen können.
Anwendung und Auswirkungen
Die DSGVO gilt für alle Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig davon, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Dies gilt sowohl für europäische Unternehmen als auch für solche mit Sitz außerhalb der EU, wenn sie die Daten von EU-Bürgern gezielt verarbeiten.
Welche Schritte müssen unternommen werden, um die RGPD einzuhalten?
Wissen, welche Daten zu erfassen sind
Es ist wichtig zu wissen, welche Daten Sie erheben, bevor Sie etwas anderes tun. Zu den am häufigsten abgefragten Informationen gehören: Name, E-Mail, IP-Adresse, Geschlecht, Alter… Ihrer Interessenten. Sie haben aber auch die Möglichkeit, persönlichere Daten abzufragen, wie z. B. die Religion oder den Gesundheitszustand.
Ernennen Sie einen Datenschutzbeauftragten
Die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten ist eine Pflicht, insbesondere um die RGPD einzuhalten. Seine Aufgabe ist es nämlich, die Datenschutzstrategie zu überwachen. Aber nicht nur das, er oder sie muss auch in der Lage sein, die für die Verarbeitung Verantwortlichen vertrauensvoll zu beraten, die Datenverarbeitung zu überwachen usw.
Editieren eines RGPD-Protokolls
Ein RGPD-Protokoll oder Datenregister enthält die Praxis der RGPD-Einhaltung, die eine Organisation durchführt. Es hebt in der Regel den Datenfluss hervor und dient bei einem Audit als Nachweis für die Einhaltung der Vorschriften.
Bestandsaufnahme Ihres Datenerhebungsbedarfs
Es ist wichtig, dass Sie Ihren Bedarf an Daten definieren. Schließlich müssen Sie nur die Daten erfassen, die Sie unbedingt benötigen. Denn die grundlose Anhäufung sensibler Daten wird die Behörde, die Ihre Einhaltung der Vorschriften überwacht, alarmieren.
>
Echtzeitmeldung von Datenschutzverletzungen
Um die RGPD einzuhalten, sind Sie verpflichtet, die Datenverletzung unverzüglich zu melden. Tatsächlich muss dieses Verfahren innerhalb von 72 Stunden nach einer solchen Handlung von den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeitern eingeleitet werden.
Sein Sie transparent über die Gründe der Datenerhebung
Informieren Sie Ihre Kunden immer über alle Daten, die Sie über sie sammeln. Falls Sie heimlich Daten sammeln, wird dies mit einer hohen Geldstrafe geahndet.
Bauen Sie bei Neuanmeldungen ein Double-Opt-In-Verfahren ein
Das Double-Opt-In-Verfahren ist unerlässlich, um zu wissen, dass Ihre Abonnenten zugestimmt haben, sich in Ihre Mailingliste einzutragen. Und auch wenn es keine Voraussetzung für die Einhaltung der RGPD ist, ist dieses System dennoch sehr empfehlenswert.
>
Datenschutzrichtlinie aktualisieren
Ihre Datenschutzpolitik muss auf Ihrer Website aktuell und zugänglich sein. Sie muss spezifiziert werden und mit der RGPD übereinstimmen. Um sicherzugehen, sollten Sie sich vor der Erstellung rechtlich beraten lassen. Dazu können Sie sich an einen unabhängigen Anwalt auf BeFreelancr wenden. Und vergessen Sie nicht, Ihre Kunden über alle Änderungen zu informieren.
Prüfen Sie alle Risiken Dritter
Ein Nullrisiko gibt es nicht, aber Sie können es so weit wie möglich minimieren. Dazu ist es wichtig, eine laufende Bewertung mit einer Sicherheitsbewertung durch UpGuard durchzuführen. Dies gibt Unternehmen die Möglichkeit, einen Fall von Sicherheitslücken zu erkennen und darauf zu reagieren.
Welche Risiken sind mit der Nichteinhaltung der RGPD verbunden?
Es ist wichtig zu wissen, dass die RGPD für Regierungsbehörden, Unternehmen und andere Organisationen gilt, die in der EU zusammenarbeiten. Und die Nichteinhaltung der RGPD kann zu verheerenden Geldstrafen führen.
In der Tat gibt es zwei Stufen von Geldbußen, nämlich die untere und die obere Stufe.
Die untere Stufe betrifft die unzureichende Einhaltung des Datenschutzes im Geschäftsbetrieb. Diese kann bis zu 2% oder 10 Millionen Euro des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen.
Die niedrigere Stufe beinhaltet die unzureichende Beachtung des Datenschutzes im Geschäftsbetrieb.
Die höhere Stufe kann bis zu 20 Millionen Euro des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Dies gilt, wenn die Rechte und Freiheiten einer Person nicht respektiert werden.
Vous avez aimé cet article ? Aidez-nous en mettant 5 étoiles !
Your page rank: